Neues Förderprogramm

Ein neues Förderprogramm wurde vom LandesSportBund auf den Weg gebracht. Der Förderzeitraum geht vom 15.03.2022 bis zum 31.03.2023.

Zum zweiten Mal nach 2015 unterstützt der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde, die geflüchteten Menschen Sportangebote machen wollen. Unter dem Motto „Sport verbindet Menschen – Aktiv für Geflüchtete“ hat der LSB Hilfsangebote zusammengefasst, die online beantragt werden können. Diese richten sich bewusst an alle Geflüchteten.

Mit den Förderungen sollen Vereine dabei unterstützt werden, geflüchteten Menschen den Zugang zu sportlichen Angeboten vor Ort zu ermöglichen.
Vereine können bis zu 500 Euro per Antrag erhalten, pro Verein können bis zu 4 Anträge gestellt werden.
Die Anträge sind gemäß der LSB-Übersicht an den zuständigen Sportbund bzw. an den LSB zu richten und können per Mail oder postalisch gestellt werden.

 

Förderfähig sind:

• Sportkleidung/-schuhe für Geflüchtete
• Materialien und Ausrüstung für die Umsetzung sportlicher Angebote
• Ausgaben für Übersetzungen / Dolmetscher
• Honorare für Helferinnen und Helfer (max. 8 Euro/Zeitstunde; beigefügter Vordruck ist
zu verwenden)
• Kinderbetreuung (max. 11 Euro/Zeitstunde; beigefügter Vordruck ist zu verwenden)
• Fahrtkosten (max. 0,30 Euro/km im Ehrenamt; Fahrkarten für TN)
• zusätzliche Mietausgaben (z.B. für Transporter)
• Verpflegung
• Eintrittsgelder für Schwimmbäder
• Öffentlichkeitsarbeit

 

Wichtige Hinweise:
Die Vorlage von Ausgabebelegen im Rahmen der Abrechnung ist nicht erforderlich. Jedoch sind die Originalbelege für die förderfähigen Ausgaben in Höhe von 500 Euro zehn Jahre vom Antragsteller aufzubewahren und im Falle einer Prüfung vorzulegen. Werden die Fördermittel für Honorare für Helfer*innen bzw. für Kinderbetreuung eingesetzt, sind von den abrechnenden Personen jeweils einzeln die beigefügten Vordrucke zu nutzen. Alle Rechnungen müssen auf den Verein ausgestellt und auf ein Datum innerhalb des Förderzeitraums datiert sein. Geförderte Maßnahmen dürfen nicht direkt im Rahmen einer anderen Förderung aus der Finanzhilfe des Landes an den LSB bezuschusst werden (Ausschluss einer Doppelförderung). Die Bezuschussung von Übungsleiterhonoraren im Rahmen dieser Förderung ist ausgeschlossen. Erlassene Mitgliedsbeiträge können nicht in Anschlag gebracht werden.

 

Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen. Etwaige Verzögerungen der Maßnahme und Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen und müssen abgestimmt werden. Für die Auszahlung der bewilligten Fördermittel ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit Voraussetzung.

 

Formulare: