Sportverletzung über Weihnachten?

Auch in diesem Jahr kann die Sporthilfe Niedersachsen Sportlerinnen und Sportlern, die sich aufgrund einer Sportverletzung während der Weihnachtsfeiertage im Krankenhaus aufhalten müssen, ein Weihnachtsgeschenk im Wert von bis zu 60,- € machen.

Ein Geschenk kann nicht nur Sportverletzten gemacht werden, die während der Feiertage stationär im Krankenhaus behandelt werden. Auch die Sportverletzten, die während der Feiertage vom Krankenhaus nach Hause entlassen werden, bei denen aber die stationäre Behandlung unmittelbar im Anschluss an die Feiertage fortgesetzt wird, können ein Geschenk erhalten.

Bitte teilen Sie uns rechtzeitig Ihren Verein, den Namen der/des Verletzten, die Sportart und das Krankenhaus mit. Nach der Geschenkübergabe ist der Original-Rechnungsbeleg zusammen mit den Daten einzureichen. Der Betrag wird ausschließlich auf das Konto des jeweiligen Sportbundes, Sportvereins oder Landesfachverbandes überwiesen.

Die Sporthilfe Niedersachsen ist das gemeinsame Sozialwerk von LandesSportBund Niedersachsen und dem Niedersächsischen Fußballverband.


Sonder-Förderprogramm Jugendarbeit im Sport in Coronazeiten

Kinder und Jugendliche sind von der Corona-Pandemie besonders betroffen. Junge Menschen brauchen Lern-, Erfahrungs- und Freiräume zur Persönlichkeitsentwicklung. Sie brauchen, neben digitalen Angeboten der Jugendarbeit, auch direkte Kontakte – den Austausch mit Menschen ihrer Altersgruppe sowie älteren Vertrauenspersonen außerhalb familiärer Zusammenhänge und im Sportverein. Aktivitäten der Jugendarbeit im Sport bieten ihnen die Möglichkeit, ihre persönlichen Fähigkeiten und soziale Kompetenzen zu erleben und zu erweitern.

Die Sportjugend und der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen e.V. stellen daher kurzfristig für den Zeitraum 12. November bis 31. Dezember 2020 250.000 Euro aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen für Maßnahmen der Jugendarbeit in Präsenz oder online bereit. Der Vorstand der Sportjugend, Reiner Sonntag, und LSB-Präsident, Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach, sehen das Sonder-Programm, das mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport abgestimmt wurde, als wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

„Besonders im Herbst und Winter kann Sport die Abwehrkräfte der Menschen und ihre gesamte Resilienz stärken. Wann wäre das wichtiger als in der jetzigen Corona-Pandemiephase? Ein starkes und stabiles Immunsystem ist unsere beste Prophylaxe gegen Krankheiten und Ansteckungen. Unsere Sportvereine, die Sportverbände und Landessportbünde in Deutschland sind in der Lage, zahlreiche Sportangebote zu unterbreiten, die auch bei hohen Inzidenzwerten verantwortbar sind, um die o.g. positiven Effekte zu erzielen und damit die Pandemiebekämpfung zu unterstützen. Dies gilt unter anderem für die Mehrzahl der Bewegungsangebote auf Sportfreianlagen, im öffentlichen Raum und auch in großen gedeckten Sportanlagen. Umfangreiche Infektionsschutz-und Hygienekonzepte sind vorhanden und werden bzw. wurden schon erfolgreich umgesetzt. Sie haben sich seit Beginn der Pandemie bewährt und wurden laufend verbessert“, sagen sie.

Der Nds. Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, betont: „Der Gesundheitsschutz ist im Moment das Wichtigste in der Gesellschaft – auch beim Sport! Gleichzeitig helfen der Sport und der Zusammenhalt im Verein vielen Menschen dabei, einen Weg durch die aktuelle Krise zu finden. Sport ist nicht nur gesund, auch die Sportvereine sind ein wichtiger gesellschaftlicher Faktor. Ich freue mich, dass es uns gemeinsam mit dem LSB gelungen ist, den Vereinen zügig und unbürokratisch auch Förderungen für Online-Sportangebote zur Verfügung zu stellen. Die Finanzhilfe des Landes an den organisierten Sport in Niedersachsen kann dabei flexibel eingesetzt werden. Statt der Förderung von Präsenz-Veranstaltungen kann damit schwerpunktmäßig das Online-Angebot bei der Sportjugend gefördert werden.“

Zum Hintergrund:

Für den organisierten Sport in Niedersachsen sind die Mitgliedsbeiträge sowie die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen wesentliche Einnahmequellen. Mit dem Rechtsanspruch auf mindestens 35,2 Millionen Euro Finanzhilfe hat der organisierte Sport ein robustes Fundament.

Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat bereits zu Beginn der Corona-Krise mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB) viele unbürokratische Lösungen gefunden, um notwendige Umplanungen erfolgreich umsetzen zu können. Beispielsweise ist die Förderfähigkeit von Umbuchungen und Stornierungskosten, Absagen von Lehrgängen und Veranstaltungen infolge der Pandemie bereits frühzeitig abgestimmt worden. Zudem können Vereine kurzfristig gefördert werden, die ein Online-Live-Sportangebot oder Online-Videos zur Anleitung von Bewegung und Sport anbieten.

Sportvereine, Landesfachverbände oder Sportbünde, die Übungseinheiten im sportpraktischen Teil und/oder Lerneinheiten in der überfachlichen Jugend- und Jugendbildungsarbeit (von A wie außersportliche Angebote wie z.B. T-Shirt Gestaltung, Umweltaktionen, Kreativwerkstätten – über erlebnispädagogische Outdooraktionen bis Z = Zeit für uns durch finanzielle Unterstützung selbstgestalteter Settings junger Menschen) anbieten wollen, können dafür u.a. Honorarkosten für lizenzierte Übungsleiter oder Juleica-Inhaber, aber auch Ausgaben für digitales Equipment oder Spezialsoftware abrechnen.

 

Förderprogramm und Antrag

 

Quelle: Sportjugend Niedersachsen


Einladung zu Online-Sprechstunden

Liebe Vorstandsmitglieder der Sportvereine in der SportRegion OstNiedersachsen,

ab sofort sind Anmeldungen für unsere drei kommenden Online Sprechstunden möglich!

 

Online-Sprechstunde mit den Sportrefererenten

Dienstag, 10.11.2020, 18:00 – 19:00 Uhr

Wir tauschen uns u.a. über die neuste Version der Niedersächsischen Corona-Verordnung aus, zeigen aktuelle Förderungen und Angebote auf und beantworten Ihre Fragen.

Anmeldungen sind bis Dienstag, 16 Uhr möglich! Bitte dafür unter folgendem Link registrieren (Name, E-Mail, Verein, ggf. Fragen): https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZAsdOCrqjsuGNR12IuDYEihe2iZZKx1E_5t

 

Zwei Online-Experten-Sprechstunden mit Rechtsanwalt Christian Goergens:

 

Die neue Niedersächsische Corona-Verordnung (Stand 02.11.)

Freitag, 13.11.2020, 17:00 – 18:30 Uhr

Christian Goergens gibt einen Überblick über die Rechtslage und die (aktuellen) Möglichkeiten und steht für Fragen der Sportvereine zur Verfügung.

Anmeldungen sind bis Freitag, 12 Uhr möglich! Bitte dafür unter folgendem Link registrieren (Name, E-Mail, Verein, ggf. Fragen):

https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZEsce-orD4qEt208_1xI16Zz_kFt0lviEYC

 

Die (verschobene) Mitgliederversammlung – Was gibt es zu beachten, wenn die Mitgliederversammlung nicht in Präsenzform durchgeführt wird?

Dienstag, 17.11.2020, 17:00 – 18:30 Uhr

Christian Goergens gibt einen Überblick über die Rechtslage und steht für Fragen der Sportvereine zur Verfügung.

Anmeldungen sind bis Dienstag, 12 Uhr möglich! Bitte dafür unter folgendem Link registrieren (Name, E-Mail, Verein, ggf. Fragen):

https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZ0qcuihrj0sEtV7Y4dfM2a2QIJHjbXY8673

 

Nach der Registrierung wird automatisch eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen über die Teilnahme am jeweiligen Meeting versendet.

Zur technischen Umsetzung nutzen wir Zoom.

Ab 20 Minuten vor Beginn ist der Meeting-Raum geöffnet und es besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit uns die Technik zu testen. Insbesondere unerfahrene Nutzer möchten wir bitten, davon Gebrauch zu machen! Für alle anderen gilt: Einwahl in das Meeting bitte spätestens 5 Minuten vor dem Start!

 

Wir freuen uns auf Eure Teilnahmen!

 

Sportliche Grüße

Euer Team der Sportreferenten in der SportRegion

Birte Kallweit, Corinna Pech und Martin Roth


Überraschungssaison in Wolfsburg gestartet

Noch vor dem Teil-Lockdown fand die erste Wolfsburger Überraschung im Rahmen der Aktion “Ehrenamt überrascht” 2020 statt. Der VfB Fallersleben kürte seinen diesjährigen Vereinshelden Erwin Gabriel.

Die Vorstandsmitglieder Dr. Nicolas Heidtke und Gabriele Schlienz sowie Sven Jäckel, Spartenleiter der Leichtathleten, überraschten den langjährigen Ehrenamtlichen des VfB. Erwin Gabriel ist seit vielen Jahren beim VfB aktiv und engagiert sich vor allem in der Leichtathletik sowie als Sportabzeichenprüfer. Nun war es an der Zeit, einmal „Danke“ zu sagen und ein kleines Präsent zu überreichen, waren sich die Verantwortlichen einig.

Die Überraschung fiel aufgrund der aktuell angespannten Situation mit viel Abstand und kürzer aus, als Erwin es verdient hätte, dennoch haben die Anwesenden die kurze Ehrung mit einem kräftigen Applaus begleitet.

“Die Aktion ist auf jeden Fall sehr sehr gut angekommen. Erwin hat sich sehr gefreut!”, berichtet Raphal Wehnert, der die sportliche Leitung des VfB Fallersleben inne hat.

Dr. Nicolas Heidtke gratulierte dem Vereinshelden nicht nur als 1. Vorsitzende des VfB, sondern auch als Vorstandsmitglied des SSB Wolfsburg.

 


Hygiene-Rahmenkonzept des DOSB

Der DOSB hat ein vom TÜV Rheinland geprüftes Hygienekonzept für den nationalen Wettkampf- und Spielbetrieb in SPORTDEUTSCHLAND entwickelt.

Das Konzept basiert auf den zehn „DOSB-Leitplanken“ aus dem Frühjahr diesen Jahres zum Wiedereinstieg ins vereinsbasierte Sporttreiben nach dem Lockdown, den über 60 sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Spitzenverbände und zahlreichen auch international anerkannten Hygiene-Konzepten von Verbänden und Veranstaltern in Deutschland. Der DOSB hat gemeinsam mit dem erfahrenen Dienstleister APA in einem Hygiene-Rahmenkonzept die Erfahrungen im Sport im Sinne bewährter Best-Practice-Beispiele aufbereitet und mit einer einheitlichen Bildsprache versehen sowie einer Prüfung durch den TÜV Rheinland unterzogen.

Das Hygiene-Rahmenkonzept ist ein zentraler Basisbaustein (siehe Grafik im Konzept). Je nach Art und Größe der Veranstaltung, vom Sportfest im Verein bis zur Durchführung einer Weltmeisterschaft, können die Veranstalter eigenständig sportartspezifische und veranstaltungsspezifische Bausteine ergänzen. Neben generellen Vorgaben bieten die Basisstandards den Veranstaltern für alle Zielgruppen (Athlet*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Helfer*innen) eine differenzierte und sichere Begleitung durch alle Phasen einer Veranstaltung, von der Anmeldung und Anreise bis zum sicheren Verlassen des Veranstaltungsortes und einer dokumentierten Kontaktnachverfolgung. Mit Hilfe von Grafiken und erläuternden Texten geben die DOSB-Standards Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen wertvolle Hinweise zum Verhalten in allen relevanten Situationen vor, während und nach einer Veranstaltung.

Das komplette DOSB-Hygiene-Rahmenkonzept finden Sie hier.

(Quelle: DOSB)


60 Mini-Tore für den Kinderfußball

Ende Juli 2020 überreichte Michael Meeske, Geschäftsführer beim VfL Wolfsburg, einen Scheck in Höhe von 15 000 Euro an die SportRegion OstNiedersachsen, die durch die Sportbund-Vorsitzenden Uschi Sandvoß, Hans-Herbert Böhme und Jürgen Nitsche vertreten waren. Diese hatten sich im Vorfeld mit den Sportreferenten Birte Kallweit und Martin Roth über die Verwendung der großzügigen Spende geeinigt, die von VfL-Dauerkarteninhabern durch Verzicht auf die Geldrückgabe finanziert worden war.

Ein Großteil der Summe sollte dem Fußball zu Gute kommen, denn dort sei eine neue Entwicklung der Spielform bei den jüngsten Jahrgängen geplant und teilweise schon in Gang gesetzt worden, lautete der Vorschlag. Auch beim VfL Wolfsburg wurde die Idee, dass für jeden Sportbund zwanzig Tore finanziert, verteilt auf jeweils fünf Empfänger, positiv aufgenommen. Vor den Bundesliga-Spielen werden direkt vor der VW-Arena Kinderfußball-Festivals veranstaltet und somit war die Verbindung vom Nachwuchs zum Profibereich hergestellt.

Der SSB Wolfsburg entschied sich, die fünf Torsets unter den Jugendspielgemeinschaften und Fußballvereinen mit Jugendspielbetrieb zu verlosen.

 

Nach der vom VfL Wolfsburg bestens organisierten Veranstaltung im Club 45 der VW-Arena, unter Einhaltung der Hygiene-Vorschriften, nahmen die Vertreter von insgesamt 15 Vereinen und Jugendspielgemeinschaften die Mini-Fußballtore plus Bälle in Empfang.

Nachfolgend sind die glücklichen Empfänger aus Wolfsburg aufgeführt:

  • FC Reislingen
  • JSG Heiligendorf, Hattorf, Mörse
  • SV Sandkamp
  • VfB Fallersleben
  • WSV Wendschott

 

Marco Kresic ist seit zwei Jahren Leiter der VfL Erlebniswelten und bestens mit dem Kinderfußball vertraut. Entsprechend fiel seine Präsentation aus, die überzeugend die Vorteile der Spielformen mit wenig Akteuren auf kleinen Spielfeldern zeigte. „Die Kleinsten beginnen mit zwei gegen zwei und somit haben die Spieler viele Ballkontakte,“ schilderte der erfahrene Trainer.

Folgerichtig  wurden alle anwesenden Vereinsvertreter vom VfL Wolfsburg ermutigt, den Kontakt aufrecht zu erhalten und einen der VfL-Trainer zu einem Demo-Training einzuladen, was von den Teilnehmenden gern zugesagt wurde.

 

Rainer Ahlers, Verkaufsleiter beim Sponsor Sport-Thieme, hatte bei der Finanzierung der Fußballtore sehr intensiv zugunsten der Empfänger gerechnet und noch für jeden einen Ball mitgebracht. Die Nachfrage nach Mini-Toren sei stärker geworden, meinte Ahlers, der die Aktion sehr lobt.


LSB bietet Landesregierung Mitwirkung an neuer Corona-Verordnung an

Der LandesSportBund Niedersachsen bietet der Landesregierung konstruktive Mitwirkung bei der Erarbeitung der neuen Corona-Verordnung an, die ab dem 8. Oktober gelten soll. „Wir regen dringend einheitliche und einfache Regelungen für alle Sportarten zu Quarantänebestimmungen im Verdachts- und Quarantänefall an – insbesondere dann, wenn Untersuchungen/Kontrollen zu einem negativen Testergebnis geführt haben“, sagt der LSB-Vorstandvorsitzende Reinhard Rawe. Die Sportorganisation rief er zugleich dazu auf, weiterhin verantwortungsvoll mit den erforderlichen Hygiene- und Abstandsreglungen umzugehen.  Er stellt zudem klar: „Der LSB spricht und vertritt den organisierten Vereinssport und wir wissen, dass sich dieser seit März sehr verantwortungsvoll verhalten hat. Auf nicht-organisierte Freizeitsportler haben wir keinen Einfluss.“

 

Aus Sicht des LSB sollten bei der nächsten Verordnung auf jeden Fall beachtet werden:

  • Einheitliche Quarantänebestimmungen: Einheitliche Regelungen zu Quarantänebestimmungen im Verdachts- und Quarantänefall, insbesondere dann wenn Untersuchungen/Kontrollen  zu einem negativen Testergebnis geführt haben. Die Dauer der Quarantäne muss durch ein einheitliches Verfahren der Gesundheitsämter auf das erforderliche Minimum reduziert werden.
  • Zu Besucherregelungen bei Outdoor-Veranstaltungen:  Die Regeln sollten klar vereinfacht werden, in der Form, dass die Abstandsregelungen 1,5m  konsequent eingehalten werden müssen und  ggf. auch die Zuschauenden Mund- und Nasenschutz zu tragen haben. Das Gleiche gilt grundsätzlich auch für Hallensportarten, hier ist zwingend der Mund- und Nasenschutz  zu verwenden.
  • Auf das Gebot Sitzplätze vorzuhalten, sollte gänzlich verzichtet werden genauso wie die Bestimmung, dass keine Gästekarten verkauft werden sollen. Die gibt es in den meisten Fällen gar nicht.
  • Das Verkaufsverbot für alkoholische Getränke ist aus Sicht des LSB entbehrlich.

 

Diese Punkte hatte der LSB bereits zum Entwurf der aktuell gültigen Corona-Verordnung dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mitgeteilt. Allerdings waren die Anmerkungen und Änderungsvorschläge nicht  berücksichtigt worden.

Den Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport hat der LSB deshalb in einem Schreiben vom 25. September 2020 gebeten, mit  dem LSB gemeinsam dafür zu sorgen, dass bei den nächsten Änderungen der Verordnung die Belange der Sportvereine berücksichtigt und die Maßnahmen für alle Beteiligten nachvollziehbar und anwendbar gestaltet werden.

 

Quelle: LSB Niedersachsen e.V.


Ehrenamt überrascht 2020: Jetzt nominieren!

Das Projekt „Ehrenamt überrascht“ geht in die dritte Runde! Auch in diesem Jahr wollen wir wieder für mehr Anerkennung und Wertschätzung für freiwillig und ehrenamtliches Engagement sensibilisieren und diese Wertschätzung aktiv leben.

Mit dem Start der 15. Woche des Bürgerschaftlichen Engagements am 11. September startet das Projekt des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. gemeinsam mit allen 18 Sportregionen Niedersachsens. In diesem Jahr erstmals verlängert können Sie Ihre nominierten Vereinshelden dann bis zum 31. Januar 2021 überraschen!

Überraschen Sie Ihre freiwillig und ehrenamtlich Engagierten im Verein mit dieser Aktion! Kleine Geschenke und ein großes „Dankeschön“ zeigen die besondere Wertschätzung für ihr Engagement.

Wie Sie beim Projekt dabei sein und ein Überraschungspaket für Ihren Vereinshelden bekommen können, erklären wir Ihnen auf unserer Checkliste.

Sie suchen nach Ideen und Anregungen für die praktische Umsetzung? Wir haben Ihnen hierzu etwas zusammengestellt. Stöbern Sie hierzu gern auch in unserer Überraschungsgalerie 2018 und Überraschungsgalerie 2019! Nach Klick auf die Fotos gelangen Sie zu den einzelnen Überraschungsberichten.

Die Vereine, die 2018 und/oder 2019 bereits eine Überraschung durchgeführt haben, dürfen selbstverständlich wieder dabei sein und eine/n weitere/n Vereinshelden/in nominieren.

 

Checkliste für Vereine

Nominierungsformular

Ideen und Anregungen

Nominierungen bitte bis spätestens 01.12.2020 einreichen!

Überraschungen sind zwischen dem 11.09.2020 und 31.01.2021 möglich!

 

Seien Sie dabei – Überraschen Sie Ihr Ehrenamt!

 

Ansprechpartner

Birte Kallweit

Sportreferentin für              Bildung und Sportjugend

 05371 6364004
 0159 02835178
  ueberraschung@sportregion-on.de

Martin Roth

Sportreferent für Organisationsentwicklung

 05371 6367490
  ueberraschung@sportregion-on.de


Neue Ansprechpartnerin für Sportentwicklung

Sie ist die Neue im Handlungsfeld Sportentwicklung für die Sportbünde Gifhorn, Helmstedt und Wolfsburg!

Corinna Pech steht ab sofort den Sportvereinen in der Sportregion als Sportreferentin zur Verfügung. Zuvor arbeitete sie in einer anderen Sportregion im Handlungsfeld Bildung und freut sich nach eigenen Aussagen auf die vielfältigen und abwechslungsreichen Aufgaben, die das Handlungsfeld Sportentwicklung mit sich bringt.

 

Zum Kontakt


Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen

Der Niedersächsische Innen- und Sportminister, Boris Pistorius, und der Präsident des Landessportbundes Niedersachsen e. V. (LSB), Prof. Wolf-Rüdiger Umbach, haben den Beschluss des Landtags zum 2. Nachtragshaushalt begrüßt. In diesem sind auch zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 7 Millionen Euro für ein Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen vorgesehen.

Pistorius: „Sportvereine sind wichtig für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Gerade in diesen schweren Zeiten helfen Sport und der Zusammenhalt im Verein vielen Menschen dabei, einen Weg durch die Krise zu finden. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen aber natürlich auch Vereine und Verbände im Sport. Ich habe daher immer gesagt, dass ich alles tun werde, um den organisierten Sport vor einer existenziellen Krise zu schützen. Mit den vom Landtag beschlossenen zusätzlichen Mitteln soll es uns gelingen, die Strukturen im Sport zu erhalten.“

Die mit der Niedersächsischen Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie getroffenen notwendigen Regelungen bedeuten für das öffentliche Leben und auch für den LSB, seine Sportbünde als Untergliederungen sowie die in ihm zusammengeschlossenen Landesfachverbände und Sportvereine eine zusätzliche Herausforderung. Für viele innerhalb der Sportorganisation waren bzw. sind nach wie vor der Trainings- und Wettkampfbetrieb, aber auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung nur eingeschränkt möglich.

Prof. Dr. Umbach: „Wir sind sehr froh über die zusätzlichen öffentlichen Mittel für die Sportorganisation zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie. Auch wenn bislang viele Vereinsmitglieder in großer Solidarität ihren Vereinen in den vergangenen Monaten treu geblieben sind, wissen wir aus zwei Vereinsbefragungen, dass viele Sportvereine in eine existenzbedrohliche Lage kommen.“

Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen wird im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen über den LSB erfolgen. Gemeinnützige Sportorganisationen können eine Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen – in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von 50.000 Euro – erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist allerdings nicht vorgesehen.

Gemeinnützige Sportorganisationen können Online-Anträge im LSB-Intranet stellen:

https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp

 

Quelle: LSB Niedersachsen e.V.