Sportentwicklung
Inklusion im Sport
Im Dezember 2006 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Behindertenrechtskonvention. Damit wurden grundlegende Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen konkretisiert. Seit März 2009 gilt die Konvention verbindlich auch für Deutschland. In Artikel 30 (5) ist die gleichberechtigte Teilhabe an Sportaktivitäten („Inklusion im Sport“) festgeschrieben. Damit wurden entsprechende Maßnahmen zum barrierefreien Zugang zu den Sportstätten, zu den Angeboten und deren (Weiter-) Entwicklung aufgezeigt.
Aktionspläne auf allen Ebenen sollen die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention für den Sport unterstützen. Zahlreiche inklusive Projekte wurden inzwischen bundesweit gestartet.
Inklusion im Sport ist:
- wenn Alle mitmachen können
- wenn Keiner ausgeschlossen wird
- wenn Unterschiedlichkeit kein Problem ist
- wenn Anderssein normal ist
Der Stadtsportbund betrachtet es als eine seiner Kernaufgaben, die Umsetzung der UN-Konvention hinsichtlich der Inklusion im Sport in Wolfsburg zu unterstützen und zu begleiten. Daher wurde Jürgen Türke, der schon verschiedene inklusive Sportprojekte in Wolfsburg initiiert hat, als Beauftragter für Inklusion benannt.
Inklusion braucht:
- Leidenschaft
- Fantasie und Fachwissen
- Offenheit
- Gedankenaustausch
- Zeit und Geduld
- Unterstützung und
- Mut zur Veränderung
Den Ausbau von inklusiven Sport- und Bewegungsangeboten betrachten wir als Chance zur weiteren Profilbildung im Wolfsburger Sport. Sie sollen über die Stadtgrenzen hinaus wirken und die besondere Qualität der Sportstadt Wolfsburg präsentieren.
Weiterführende Informationen gibt es auch auf der barrierefreien Webseite des LSB Niedersachsen zur Teilhabe am Vereinssport.
Ansprechpartner
Jürgen Türke
0171 8706542
tuerke@ssb-wolfsburg.de