Sportentwicklung
Inklusion im Sport
Im Dezember 2006 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Behindertenrechtskonvention. In Artikel 30 (5) ist die gleichberechtigte Teilhabe an Sportaktivitäten („Inklusion im Sport“) festgeschrieben. Damit wurden entsprechende Maßnahmen zum barrierefreien Zugang zu den Sportstätten, zu den Angeboten und deren (Weiter-) Entwicklung aufgezeigt.
Aktionspläne auf allen Ebenen sollen die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention für den Sport unterstützen. Zahlreiche inklusive Projekte wurden inzwischen bundesweit gestartet. Der StadtSportBund betrachtet es als eine seiner Kernaufgaben, die Umsetzung der UN-Konvention hinsichtlich der Inklusion im Sport in Wolfsburg zu unterstützen und zu begleiten. Aber was bedeutet Inklusion im Sport eigentlich?
Inklusion zielt im Sport darauf ab, Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte, selbstbestimmte und aktive Teilhabe zu ermöglichen.
Inklusion ist dann erreicht
- wenn Alle mitmachen können
- wenn Keiner ausgeschlossen wird
- wenn Unterschiedlichkeit kein Problem ist
- wenn Anderssein normal ist.
Den Ausbau von inklusiven Sport- und Bewegungsangeboten betrachten wir als Chance zur weiteren Profilbildung im Wolfsburger Sport. Sie sollen über die Stadtgrenzen hinaus wirken und die besondere Qualität der Sportstadt Wolfsburg präsentieren.
Weiterführendes Material und Dokumente zu dem Thema Inklusion finden Sie unter Downoads .