Sportentwicklung

Inklusion im Sport

 

Im Dezember 2006 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Behindertenrechtskonvention.  In Artikel 30 (5) ist die gleichberechtigte Teilhabe an Sportaktivitäten („Inklusion im Sport“) festgeschrieben. Damit wurden entsprechende Maßnahmen zum barrierefreien Zugang zu den Sportstätten, zu den Angeboten und deren (Weiter-) Entwicklung aufgezeigt.

Aktionspläne auf allen Ebenen sollen die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention für den Sport unterstützen. Zahlreiche inklusive Projekte wurden inzwischen bundesweit gestartet. Der StadtSportBund betrachtet es als eine seiner Kernaufgaben, die Umsetzung der UN-Konvention hinsichtlich der Inklusion im Sport in Wolfsburg zu unterstützen und zu begleiten. Aber was bedeutet Inklusion im Sport eigentlich?

Inklusion zielt im Sport darauf ab, Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte, selbstbestimmte und aktive Teilhabe zu ermöglichen.

Inklusion ist dann erreicht

  • wenn Alle mitmachen können
  • wenn Keiner ausgeschlossen wird
  • wenn Unterschiedlichkeit kein Problem ist
  • wenn Anderssein normal ist.

Den Ausbau von inklusiven Sport- und Bewegungsangeboten betrachten wir als Chance zur weiteren Profilbildung im Wolfsburger Sport. Sie sollen über die Stadtgrenzen hinaus wirken und die besondere Qualität der Sportstadt Wolfsburg präsentieren.

Weiterführendes Material und Dokumente zu dem Thema Inklusion finden Sie unter Downoads .

Inklusives Netzwerk

Mit Leidenschaft, Offenheit und Fantasie aber auch mit Fachwissen und Geduld unterstützt der StadtSportBund Inklusionsprozesse im Sport. Inklusion klappt dann am besten, wenn möglichst viele Akteure des gemeinwohlorientierten Sports in Wolfsburg sich der Aufgabe stellen und Inklusionskonzepte entwickeln und umsetzen. Der Austausch zwischen diesen Akteuren kann den Erfolg von inklusiven Projekten enorm steigern. So kann ein inklusives Netzwerk aufgebaut werden.

Leitfaden Aufbau eines Inklusiven Netzwerkes

In diesem Sinne organisierte der StadtSportBund Wolfsburg einen Runden Tisch der Inklusion, welcher am 14.03.2022 stattfand. Neben Informationen rund um das Thema Inklusion, stand hier vor allem der Austausch zwischen den Akteuren im Vordergrund.

Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit der Vereinssportanlagen ist eines der wichtigsten Kriterien für gelungene Inklusion im Sport. Der LSB hat mit weiteren beteiligten Verbänden den Handlungsleitfaden „Barrierefreie Sportstätten“ herausgebracht. Der Leitfaden soll Vereinen ganz konkret dabei helfen, ihre vereinseigenen Sportstätten für alle zugänglich(er) zu machen. Mit dem „Barrierecheck“ können die Verantwortlichen ihren Verein konkret auf Barrierefreiheit überprüfen.

Leitfaden Barrierefreie Sportstätten

Weiterführende Informationen gibt es auch auf der barrierefreien Webseite des LSB Niedersachsen  zur Teilhabe am Vereinssport.

Ansprechpartner

Henning Geffers
geffers@ssb-wolfsburg.de