Integration im und durch Sport

Projektförderung

 

Die finanzielle Unterstützung Ihres Engagements richtet sich flexibel an Ihrem konkreten Vorhaben aus. Von einer pauschalen Starthilfe für neue integrative Sportangebote über die Bezuschussung besonderer Veranstaltungen oder Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zur Förderung umfangreicherer Projekte ist vieles möglich.

Antragsberechtigt sind Landesfachverbände und Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind, sowie Sportbünde, die Gliederungen des LSB sind.

Fördermöglichkeiten

Zielgruppe der Förderung über die Richtlinie 2023 Integration im und durch Sport sind sozial benachteiligte Mitbürger. Neben Geflüchteten gehören beispielsweise auch Kinder aus sozial schwachen Familien oder Langzeitarbeitslose der Zielgruppe an. Mitgliedsbeiträge sind nicht förderfähig.

Die Projektdatenbank  “Sport integriert Niedersachsen” dokumentiert Ideen und Konzepte. Hier finden Sie Beispiele für durchgeführte Maßnahmen im Themenfeld Integration, die Ihnen auch bei der Antragsstellung weiterhelfen.

Neue niederschwellige Sportangebote, die sich an den speziellen Bedürfnissen und Voraussetzungen der jeweiligen Zielgruppe vor Ort ausrichten, können pauschal bezuschusst werden. Anschließend sollen sie in das reguläre Vereinsangebot integriert werden.
Bis zu 1.000 € für die ersten 12 Monate, bei erneuter Antragsstellung mit 600 € für die zweiten 12 Monate. Zielgruppenspezifische Schwimmkurse können pauschal mit 400 € bzw. 600 € unterstützt werden.

 

Integration Antrag Sportangebot

Integration Antrag Schwimmkurs

Veranstaltungen wie Tage der offenen Tür, interkulturelle Sporttage/-feste oder Strategieworkshops, mit dem Schwerpunkt „Integration, Sport und Soziale Arbeit, Soziales“ steht, können mit bis zu 1.000 € bezuschusst werden.

 

Integration Antrag Veranstaltung

Die Teilnahme von Einzelpersonen aus der Zielgruppe an Bildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen und sozialen Kompetenz sind förderfähig. Die maximale Förderhöhe liegt bei 1.000 €.

 

Integration Antrag Kompetenzförderung

Die Ausrichtung von Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung (z.B. ÜL-C-Ausbildungen) kann mit bis zu 10.000,- € bezuschusst werden, wenn sie speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppen ausgerichtet ist. Teilnehmerbeiträge dürfen nicht erhoben werden.

 

Integration Antrag Aus-, Fort- und Weiterbildung

Vielfältige weitere Initiativen, die sich an den Zielen der Richtlinie ausrichten, sich aber nicht den anderen Kategorien zuordnen lassen, können als sonstige Einzelmaßnahmen unterstützt werden. Die Fördersumme kann bei einer maximalen Laufzeit von 2 Jahren bis zu 3.000,- € betragen.

 

Integration Antrag sonstige Einzelmaßnahme

 

Komplexe, umfangreiche Vorhaben können als Projekte finanziell gefördert werden, wenn sie unter anderem vernetzt und nachhaltig angelegt sind. Die maximale Laufzeit beträgt 3 Jahre. Die Fördersumme darf 80% der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen.

 

Integration Antrag Projekte

Das Projekt “Radfahren vereint” zielt darauf ab, zugewanderten und sozial benachteiligten Menschen Fähigkeiten und Kenntnisse des Fahrradfahrens zu vermitteln.

Sportvereine, Sportbünde oder Landesfachverbände erhalten für die Durchführung eines Fahrradkurses eine pauschale Förderung von 800 Euro (5 bis 9 Teilnehmer) oder 1.200 Euro (10 bis 16 Teilnehmer).

 

Infoblatt Integrative Fahrradkurse 2023

Förderbedingungen Integrative Fahrradkurse 2023

Antrag Integrative Fahrradkurse Stand 2023

 

Infoblatt Integrative Radtouren 2023

Förderbedingungen Integrative Radtouren 2023

Antrag Integrative Radtouren Stand 2023