Freizeiten

Zuschüsse für Freizeiten

 

Die Sportjugend Niedersachsen bezuschusst aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen die Durchführung von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage einer Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Jugendgruppen aus Mitgliedsvereinen des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. können Zuschüsse zu Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen bekommen. Hierfür wenden sich die Jugendgruppen an die jeweilige Sportjugend ihres Sportbundes. Dort erhalten sie den für die Abrechnung nötigen Erstattungsantrag/Verwendungsnachweis.

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Zuschüsse vor der Durchführung der Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahme geschehen muss.

 

Die Richtlinie der Sportjugend Niedersachsen für die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen sowie das aktuelle Antragsformular finden Sie in der Rubrik  Downloads.